2004-11-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128948§ 18 AEG: Die Beseitigung eines Bahnübergangs kann abwägungsfehlerfrei zur Folge haben, dass dadurch für einzelne Anlieger eine zumutbare fußläufige Verbindung zum Bahnhof verloren geht, weil die Ersatzlösung zu einem Umweg von bis zu 3 km führt. difuVertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsverbindung. BVerwG, Urteil vom 28.1.2004 - 9 A 27/03.ZeitschriftenaufsatzDC4616Öffentlicher VerkehrEisenbahnBahnhofPlanfeststellungBahnübergangBeseitigungVerkehrsverbindungStraßenverbindungFußgängerverbindungAnliegerVerkehrsteilnehmer