Valentin, Jürgen1993-06-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/95805Der Begriff der Menschenrechte ist nicht nur Gegenstand internationaler Erklärungen, sondern auch im Grundgesetz (GG), Art. 1 Abs. 2 verankert und somit Bestandteil unserer Rechtsordnung. Die Arbeit behandelt die Frage, ob die Menschenrechte, auch ohne ausdrücklich genannt zu werden, als einklagbare Rechte in unserem Rechtssystem erkannt werden können. Ausgangspunkt der Ausführungen ist die Darstellung der historischen Umstände, die zur Schaffung des Grundgesetzes führten. Weiterhin erläutert die Untersuchung den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zu Art. 1 Abs. 2 GG und zum Menschenrechtsbekenntnis. Dabei interpretiert der Autor diesen Artikel aufgrund der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Abs. 1) dahingehend, daß sich das deutsche Volk "darum" zu den Menschenrechten bekennt. Die Menschenrechte müssen, um eine rechtliche Verbindlichkeit zu erhalten, in den nachfolgenden Grundrechten ausgestaltet werden. rebo/difuGrundlagen und Prinzipien des Art. 1 Abs. 2 des Grundgesetzes. Das Bekenntnis des Deutschen Volkes zu den Menschenrechten.MonographieS93190009GrundrechtRechtsprechungInternationales RechtVerfassungsgeschichteGesellschaftsordnungVerfassungsrechtRechtMenschenrechtMenschenwürdeUnverletzlichkeitUnveräußerlichkeit