Brechter, ClausKeßler, Paul2008-08-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008https://orlis.difu.de/handle/difu/141120Die Notwendigkeit der Sanierung des Stadtkerns von Bad Wimpfen mit seiner seit Jahrhunderten unveränderten Struktur, der den zweiten Weltkrieg nahezu unversehrt überstanden hatte, wurde bereits Anfang der 1970er-Jahre erkannt. Doch war man der Meinung, dass das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) in seinen Formulierungen von 1971 nicht auf Bad Wimpfener Verhältnisse passte, sondern auf Wohnquartiere der Großstädte, die nach Abriss durch moderne Wohnbebauung ersetzt werden sollten, zugeschnitten war. Mit dieser Einstellung stand Bad Wimpfen nicht alleine da, was bewirkte, dass es bis 1973 in Baden-Württemberg kaum Nachfrage nach den Fördermitteln der Stadterneuerung gab. Doch dann setzte sich die Überzeugung durch, dass nicht das Gesetz, sondern die Kommunen selbst die Prinzipien der Stadterneuerung festlegen sollten. So wurde Bad Wimpfen 1976 mit der ersten Maßnahme "Altstadt I" ins Landessanierungsprogramm aufgenommen. In einem Rahmenplan wurden die Grundzüge der "erhaltenden Erneuerung" festgelegt und durch eine denkmalschutzrechtliche Gesamtanlagenverordnung ergänzt. Inzwischen hat Bad Wimpfen nach den abgeschlossenen Maßnahmen "Altstadt I" und Altstadt II" das dritte Gebiet, die Maßnahme "Altstadtrand", im Landessanierungsprogramm. In dem Beitrag werden die Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen beschrieben. Außerdem werden auch private Sanierungsprojekte vorgestellt.Bad Wimpfen: Bauliches Erbe wurde bewahrt.ZeitschriftenaufsatzDH13662StadtsanierungStadterneuerungStädtebauförderungStädtebauförderungsgesetzHistorische StadtStadtgeschichteErhaltende ErneuerungDenkmalschutzWohngebäudePrivateigentumSanierungsmaßnahmeFördermittelMittelverwendung