Groß, Thomas1999-08-272020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519990340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/63599Der Beitrag schildert im Detail die Fälle eines erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB. Eingegangen wird auf die partielle Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens, Haftungsfragen, die planerische Funktion des Einvernehmens, die Bedeutung für das Selbstverwaltungsrecht sowie die Ersetzungsbefugnis der nach landesrecht Zuständigen höheren Verwaltungsbehörde. difuDas gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Instrument zur Durchsetzung der Planungshoheit.ZeitschriftenaufsatzDI99030183PlanungsrechtPlanungshoheitGemeindeKommunale SelbstverwaltungHaftungEinvernehmenErsetzungsbefugnis