Beseler, Hartwig1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/446608Die Kreise in einer zwiespältigen Lage Einerseits als Genehmigungsbehörde in Denkmalschutzsachen zuständig, andererseits an die Zustimmung oder gutachterl.Stellungnahme des Denkmalamtes gebunden.Aus der engen Verknüpfung des Denkmalschutzes mit dem Bau- und Planungsrecht, Landschafts- und Umweltschutz bietet sich der Kreis ,,als sinnvolle Drehscheibe für diese Bereiche staatlicher Auftragsverwaltung''.DenkmalschutzKulturdenkmalDenkmalpflegeStadterneuerungStadtsanierungArchitekturVerwaltungDie Kreise und ihre Kulturdenkmale. Erwartungen eines Landesdenkmalpflegers.Zeitschriftenaufsatz022565