Mock, Annette1996-04-242020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261994https://orlis.difu.de/handle/difu/102341Die der Untersuchung zu Grunde liegende Fassung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bis zum 31.8.1993 bestimmt, daß Entgelte für die Vermietung von Wohnräumen unangemessen hoch sind, sofern sie infolge eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte nicht unerheblich übersteigen. Auf Grund der unbestimmten Tatbestandsmerkmale mußte diese Vorschrift durch die Gerichte konkretisiert werden. Die Autorin geht nun der Frage nach, ob sich die Entscheidungen der Richter nach der jeweiligen öffentlichen Meinung über Angebot und Nachfrage halten oder ob sie sich wissenschaftlich fundierte Auskünfte darüber einholen. Die Neufassung des §5 WiStG ab dem 1.9.1993 läßt im wesentlichen nur Richterrecht in das Gesetz einfließen und bringt daher keine bedeutenden Änderungen. Die Erhebungen der Autorin beruhen auf der Analyse von Zivilgerichtsakten und beziehen sich auf Hamburg. lil/difuMietwucher. Eine empirische Untersuchung über Mietpreiskontrollen nach § 5 WiStG im Zivilprozeß.MonographieS96030007ZivilrechtRechtsprechungMietpreisMietrechtWohnungsmarktRechtsgeschichteGesetzgebungWohnungswesenMietwesenAktenanalyseZivilprozessWirtschaftsstrafgesetzMietwucherKontrolleRechtssoziologie