1999-08-272020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2919993-931418-21-9https://orlis.difu.de/handle/difu/276875Im Mittelpunkt der Fachtagung stand die Garantenpflicht des Jugendamtes für das Kindeswohl und damit auch die Frage nach dem Strafrecht. In diesem Kontext wurde darüber diskutiert: Welche strafrechtlichen Pflichten haben pädagogische Fachkräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit? Wann sind sie strafrechtlich verantwortlich für ihr Tun oder Unterlassen? Unter welchen Voraussetzungen zwingt sie das Strafrecht zum Tätigwerden? Die Arbeitsgruppen setzen sich mit den Möglichkeiten einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit, den Voraussetzungen und Bedingungen für eine Zusammenarbeit der Jugendämter mit freien Trägern, Justiz und Polizei sowie den Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderärzten, Schulen und Kindereinrichtungen auseinander. difu"... und schuld ist im Ernstfall das Jugendamt". Probleme und Risiken sozialpädagogischer Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung zwischen fachlicher Notwendigkeit und strafrechtlicher Ahndung. Dokumentation der Fachtagung am 16. und 17. November 1998 in Berlin.Graue LiteraturDR4946SozialarbeitJugendhilfeStrafrechtKooperationPolizeiSchuleJustizArztJugendamtSozialer DienstKindesmisshandlungKindeswohl