1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/497593Das Planungserfordernis kann einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen (hier: Genehmigung einer Kläranlage). Dem Planungserfordernis kann nachbarschützende Funktion zukommen. Ist von einer Privilegierung nach § 35 I BBauG auszugehen, so steht dem Vorhaben ein öffentlicher Belang i.S. dieser Bestimmung entgegen; ist die Anlage dagegen als sonstiges Vorhaben nach § 35 II BBauG zu beurteilen, so wird ein öffentlicher Belang i.S. dieser Vorschrift beeinträchtigt. -y-RechtBebauungsplanungPlanungsprozessBauvorhabenBaugenehmigungKläranlageÖffentlichkeitNachbarrechtRechtsprechungBeschlussAußenbereichOVG-UrteilBauplanungsrecht - Planungserfordernis für ein Vorhaben im Außenbereich. BBauG § 35 Abs.1 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 15.7.1982 - Az. 7 B 1009/82.Zeitschriftenaufsatz079997