1994-02-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/97907Gemäß §31 Abs.1a Wasserhaushaltsgesetz sind bei Gewässerbaumaßnahmen in Linienführung und Bauweisen nach Möglichkeit Bild und Erholungseignung der Gewässerlandschaft sowie die Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens zu beachten.Sachlich und rechtlich (§2 Abs.1 Landeswassergesetz NW) sind dabei die Gewässer als Bestandteile von Natur und Landschaft anzusehen.Aufbauend u.a. auf ein Rahmengutachten werden Leitziele für die Gewässerumgestaltung formuliert und Gewässerzieltypen abgeleitet, die den natürlichen und vom Menschen stark veränderten wasserwirtschaftlichen Bedingungen im Emschergebiet Rechnung tragen, gleichzeitig aber auch den ökologischen, städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen genügen.Für jeden einzelnen Schmutzwasserlauf werden Umgestaltungsziele festgelegt, die in einer weiteren Bearbeitung durch Diskussion mit Gemeinden und Behörden zu überprüfen sind.Abschließend werden Prioritäten, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten für den Umbau des Emscher-Systems erarbeitet. ha/diKonzept zur Umgestaltung der Wasserläufe.Graue LiteraturS94010022FlussFlussbauFlusslandschaftWasserlaufÖkologieLandschaftStädtebauWasserwirtschaftPlanungszielUmweltschutzNaturGewässernetzUmgestaltungRückbauLeitzielNaturnähe