Strauß, Thomas2000-11-232020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620003-428-10120-0https://orlis.difu.de/handle/difu/54255Die Entscheidungsmöglichkeit der Verwaltung, mit welchen Bediensteten sie ihre Aufgaben erfüllen kann, ist durch Art. 33 Abs.4 Grundgesetz (GG) begrenzt. Die Arbeit beginnt mit den historischen Grundlagen des Berufsbeamtentums und der Darstellung der Rechtsordnung anderer EU-Länder hinsichtlich staatlich Bediensteter. Im Anschluss wird Art. 33 Abs. 4 GG unter dem Aspekt der Beschaffenheit des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses erörtert, bevor die Reichweite des Begriffs der "hoheitlichen Befugnisse" geklärt wird. Zum Schluss befasst sich der Autor mit der Frage ob der oben genannte Artikel dem Angestellten, welcher auf einem den Funktionsvorbehalt unterliegenden Posten eingesetzt ist, ein einklagbares Recht auf Verbeamtung hat. Um eine mit dem Europarecht übereinstimmende nationale Rechtslage herbeizuführen, werden bestehende Möglichkeiten untersucht. kirs/difuFunktionsvorbehalt und Berufsbeamtentum. Zur Bedeutung des Art. 33 Abs. 4 GG.MonographieDG1413VerfassungsrechtBeamterAngestellterÖffentlicher DienstVerfassungEuroparechtRechtsprechungRechtsgeschichteBerufsbeamtentumBeamtenrechtDienstrechtTreuepflichtStaatsdienstHoheitsrechtBefugnis