2001-05-312020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620010942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45694Ein allein stehender Wohnungsloser beantragte bei der Stadt, in der er sich gerade auf "Durchreise" befand, eine Weihnachtsbeihilfe. Die Stadt gewährte ihm eine Beihilfe in Höhe von 95 DM statt des Regelsatzes in Höhe von 122 DM. Sie begründete dies damit, als Wohnungsloser habe er zur Weihnachtszeit nicht in derselben Weise einen erhöhten Bedarf wie sein sesshafter Hilfeempfänger (z.B. Weihnachtsbaum/-schmuck). Der Wohnungslose erhob Klage, die in erster Instanz erfolglos blieb. Auf seine Berufung hob das Niedersächsische OVG das Urteil auf und gab ihm Recht. Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.11.1999 - 4 L 2201/99 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 2000 Heft 8 S.517. difuWeihnachtsbeihilfe für Wohnungslose.ZeitschriftenaufsatzDC1546ObdachloserSozialhilfeSozialwesenGemeindeWohnungsloserSozialbeihilfeHöheSozialleistungSozialamt