Möckel, Stefan2008-03-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/163550Am 24.10.2007 beschloss der deutsche Bundestag eine Gesetzesänderung zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), mit der wesentliche Vorschriften des europarechtlich vorgegebenen Gebiets- und Artenschutzes neu gefasst wurden. Auslöser für die Gesetzesnovellierung war das Urteil des EuGH vom 10.1.2006, der am Ende eines sechsjährigen Vertragsverletzungsverfahrens Deutschland verurteilte, wichtige Vorschriften der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) nicht korrekt umgesetzt zu haben. Betroffen waren im BNatSchG v.a. die einschränkende Bestimmung des Projektbegriffs bei Natura 2000-Gebieten sowie die Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und zulässiger Eingriffe von den europäischen Artenschutzverboten. Die Novelle soll die Richtlinienkonformität herstellen. Der Beitrag erläutert in kurz die Ziele der Novelle, um danach den wesentlichen Inhalt der neuen Regelungen vorzustellen. Anschließend erfolgt eine Bewertung unter dem Blickwinkel der Europarechtskonformität. difuDie Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zum europäischen Gebiets- und Artenschutz. Darstellung und Bewertung.ZeitschriftenaufsatzDM08022116NaturNaturschutzrechtBundesnaturschutzgesetzEuroparechtSchutzgebietRechtsprechungGesetzesnovelleFauna-Flora-Habitat-RichtlinieEuropäischer Gerichtshof