Rosenow, Ernst1980-01-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251975https://orlis.difu.de/handle/difu/440429Bis es 1973 zur Bildung der Polizei-Führungsakademie Hiltrup als gemeinsame Bildungsstätte des Bundes und der Länder kam, bestand die Einrichtung in Form des Polizeiinstituts Hiltrup, das sich als Zentral-Polizeischule verstand. Sie diente der einheitlichen Ausbildung von Polizei-Führungskräften der beteiligten Länder. Ein Schwerpunkt der Studie liegt neben einem allgemeinen geschichtlichen Abriß ab Gründung des ersten Polizei-Instituts (Berlin) in Deutschland 1927 bei der Darstellung der Entwicklung und der Rechtsverhältnisse des Polizei-Instituts Hiltrup in der Zeit von 1962-1973. Anschließend werden Rechtsgrundlagen und Rechtsverhältnisse der 1973 gegründeten Führungsakademie untersucht. Die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Verträge, Verwaltungsabkommen und vom Kuratorium und vom Leiter des Polizeiinstituts erlassene Anordnungen, werden auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft. Weiterhin werden organisationsrechtliche Fragen für diesen Zeitraum erörtert.PolizeiBerufsausbildungFührungskraftGemeinschaftsaufgabePolizeiführungZivilschutzBildungswesenInstitutionengeschichteGeschichteBildungswesenDie Polizei-Führungsakademie in Hiltrup.Monographie015711