Krohn, Günter1995-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940170-0413https://orlis.difu.de/handle/difu/85402Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben in der Folge des Bundesverfassungsgerichts den bisher vertretenen weiten Enteignungsbegriff aufgegeben. Anders als vorher stellen danach Nutzungsbeschränkungen, die im Interesse des Natur-, Landschafts- oder Denkmalschutzes auferlegt werden, keine Enteignung im Sinn von Artikel 14 III GG dar sondern eine Konkretisierung des Eigentumsinhalts. Der Verfasser, Richter am BGH, stellt die neuere einschlägige Rechtsprechung des BGH dar. Ausgleichspflicht, ihre rechtliche Grundlage in Bundes- und Landesgesetzen, die Anforderungen an die Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit und Nachteilsausgleich, dies sind unter anderem die Probleme, die diskutiert werden.Enteignung und Inhaltsbestimmung des Eigentums in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.ZeitschriftenaufsatzI94040175EigentumEnteignungNutzungRechtsschutzEntschädigungRechtsprechungBeschränkungAusgleichRechtsprechungsübersichtBGH-Urteil