Schloer, Bernhard1992-06-152020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/570626Der Autor will den Nachweis führen, daß auch im bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) die Grundsätze des preußischen Polizeirechts, welche unter anderem die Grundsätze der Bestimmtheit, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Geeignetheit sind, gelten. Nach der Klärung von notwendigen Begriffen wird die Entwicklung der inneren Verwaltung und des Polizeiverordnungsrechts von Preußen und Bayern aufgezeigt. Nach diesem verwaltungsgeschichtlichen Abriß, bei dem die Gemeinsamkeiten herausgestellt werden, und einer Zeittafel folgt eine ausführliche Darstellung der Grundsätze des preußischen und bayerischen Polizeirechts. Eine Untersuchung der Geltung des preußischen Rechts für das Handeln in Bayern unter Berücksichtigung verfassungs- und kommunalrechtlicher Aspekte schließt die Arbeit ab. rebo/difuPolizeirechtSicherheitsrechtVerordnungRechtsgrundsatzStörerLandesrechtStrafrechtVerwaltungsgeschichteRechtsgeschichteRechtsvergleichungKommunalrechtVerfassungsrechtVerwaltungsrechtPolizeiRechtVerwaltungVom Preußischen Polizeirecht zum Bayerischen Sicherheitsrecht. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des Preußischen Polizeirechts auf den Verordnungserlaß nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz.Monographie158630