EXTERN2014-02-102020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620131869-9324https://orlis.difu.de/handle/difu/220992Die Riester-Rente wurde im Jahr 2008 durch das Eigenheimrentengesetz maßgeblich erweitert, indem das selbstgenutzte Wohneigentum in seiner Altersvorsorgefunktion anerkannt und systematisch in die Förderung einbezogen wurde. Seither kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung von Wohneigentum verwendet werden. Innerhalb des Forschungsprojekts wurde zunächst die Datenverfügbarkeit zur empirischen Marktanalyse der Eigenheimrente untersucht. Auf dieser Grundlage wurde ein erster empirischer Überblick des 2008 geschaffenen Marktes für Eigenheimrenten-Verträge erarbeitet, indem die identifizierten bzw. neu geschaffenen Informationsquellen ausgewertet wurden. Abschließend wird gezeigt, auf welche Weise das Wohneigentum auf Basis des bestehenden Förderrahmens effizienter als im Status quo in die geförderte Altersvorsorge einbezogen werden kann.Das Wohneigentum in der Riester-Förderung. Empirie und Reformoptionen der Eigenheimrente.Graue LiteraturND0FT8WXDM14013008urn:nbn:de:101:1-201312202627WohnungswesenWohneigentumEigenheimEigentumswohnungRentenversicherungFörderungsprogrammAltersvorsorgeAlterssicherungRiester-RenteGenerationenvertrag