Gerdes, Hans-Ludger2014-02-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520131616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/220907Die rechtliche Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahre 2000 in nationales Recht wurde auf Bundesebene durch Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und auf Länderebene durch Änderungen der Wassergesetze der einzelnen Bundesländer verwirklicht. Neben dem Verschlechterungsgebot definiert das WHG u. a. die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer. Ein guter ökologischer und chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer sollen bis zum 22. Dezember 2015 erreicht werden. Fristverlängerungen sind höchstens zweimal für einen Zeitraum von jeweils sechs Jahren zulässig. Der Beitrag befasst sich mit den Flächenansprüchen zur Umsetzung der WRRL und zeigt die Unterstützungsmöglichkeiten durch Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG auf.Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU in den ländlichen Räumen - Flächenmobilisierung und Instrumentarium des FlurbG.ZeitschriftenaufsatzDM14011819BodenordnungLändlicher RaumWasserwirtschaftLandwirtschaftliche FlächeFlurbereinigungEffektivitätEU-WasserrahmenrichtlinieUmsetzungFlächenbereitstellungBodenordnungsverfahrenFlächenmanagement