1985-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/509788Mit Beschluss vom 11.4.1984, (VIII ARZ 16/83), stellt der Bundesgerichtshof zur Erhebung eines Umlegungsbetrages bei den Betriebskosten fest: "Der Vermieter von preisgebundenem Wohnraum im Sinne von § 1 Neubaumietenverordnung 1970 verliert seinen Anspruch auf Erhebung des Umlegungsbetrages, der durch die vom Mieter nach § 20 Abs. 4 Satz 1 NMV auf die Betriebskosten geleisteten Vorauszahlungen nicht gedeckt ist, nicht bereits dadurch, dass er die Abrechnung nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes erstellt." Die Dreimonatsfrist nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WoBindG findet keine Anwendung. -y-RechtWohnungBetriebskostenNeubaumietenverordnungMietrechtWohnungsbindungsgesetzRechtsprechungUmlegungsbetragBundesgerichtshofWoBindG/NMV. BGH, Urt.v.5.4.1984 - VII ZR 196/83.Zeitschriftenaufsatz092475