Krohn, Susan2005-09-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1293921) Ein von Feinstaubbelastung betroffener Dritter hat keinen Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans. 2) Verkehrsrechtliche Maßnahmen bedürfen einer Regelung in einem Aktions- oder Luftreinhalteplan. 3) Dritte haben keinen Anspruch auf kommunalaufsichtliches Einschreiten. difuKein Anspruch feinstaubbelasteter Dritter auf Aufstellung eines Aktionsplans. VG München, Beschluss vom 27. April 2005 - M 1 E 05.1115. Mit einer Anmerkung von Susan Krohn.ZeitschriftenaufsatzDC5060UmweltschutzLuftverunreinigungBundesimmissionsschutzgesetzImmissionsgrenzwertStraßenverkehrStraßenverkehrsrechtStaubFeinstaubLuftqualitätGrenzwertüberschreitungAktionsplanLuftreinhalteplanAnwohner