2004-07-282020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252004https://orlis.difu.de/handle/difu/151197Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2004 ist Art. 93 Abs. 3 Satz 3 EWG-Vertrag ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Verträge, die der Gewährung einer Beihilfe dienen sind daher ohne vorherige Genehmigung der Maßnahme durch die Europäische Kommission auf Grund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Ein zurückzuzahlender Beihilfebetrag ist vom Zeitpunkt der Auszahlung an gemäß den marktüblichen Zinssätzen nach nationalem Recht zu verzinsen. difuNicht angemeldete Beihilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag führen zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe geschlossenen privatrechtlichen Vertrags.ZeitschriftenaufsatzDI0436035WirtschaftsförderungFörderungsprogrammSubventionInvestitionsbeihilfeVertragRechtsprechungGewährungGenehmigungspflichtEU-KommissionNichtigkeitRückzahlungsanspruchZinssatzNationales Recht