Boeddinghaus, Gerhard1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/452935Gemeinsamkeiten der beiden Planarten bestehen im räumlichen Geltungsbereich und in der Zuständigkeit. Unterschiede sind bei der Frage nach dem Zeitpunkt der Aufstellung von Plänen festzustellen. Ebenso gibt es Abweichungen im finanziellen Bezug, hinsichtlich der gesetzlichen Grundlage, der Wirksamkeit, der Durchsetzungsinstrumente und der organisatorischen Eingliederung in den allgemeinen Verwaltungsaufbau.StadtentwicklungsplanungBauleitplanungStadtentwicklungsplanung und ihr Verhältnis zur Bauleitplanung. Vortrag, gehalten im 74. Kurs des Instituts "Städtebau und Recht" vom 6. bis 10. Oktober 1975.Graue Literatur029868