Manssen, Gerrit1994-09-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/99449"Privatrechtsgestaltung durch Hoheitsakt" ist die Mit- oderUmgestaltung der Privatrechtslage durch einen öffentlich-rechtli- chen Rechtsakt. Sie ist Ausdruck der Spannungen zwischen dem Rechts- und dem Sozialstaatsprinzip. Ihr Rechtmäßigkeitsmaßstab sind die grundrechtlichen Garantien, die zugunsten der Privatautonomie wirken, z.B. die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) und dieEigentumsgarantie (Art. 14 GG). Wegen der Verwobenheit von Zivil- und öffentlichem Recht ist nicht immer eindeutig feststellbar, ob eine Privatrechtsgestaltung vorliegt. Beispielsweise ist einBebauungsplan so weit privatrechtsgestaltend, wie er subjektiv- öffentliche Nachbarrechte begründet. Der Autor geht neben der Abgrenzung zwischen Privatrechtsgestaltung und Privatrechtsausgestaltung auch auf die Rechtsschutzfragen sowie auf die besonders komplizierte Lage im Kartellrecht ein. lil/difuPrivatrechtsgestaltung durch Hoheitsakt. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundfragen.MonographieS94270015ZivilrechtÖffentliches RechtRechtsprechungGrundrechtEigentumWirtschaftsrechtWirtschaftspolitikTheorieVerfassungsrechtVerwaltungsrechtHoheitsaktVertragsfreiheitVerwaltungsaktKartellrecht