Finke, Mathias2002-08-262020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520013-88497-177-8https://orlis.difu.de/handle/difu/55298Die Arbeit zeigt die Grundlagen des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens auf, indem zunächst der Ablauf dieser Verfahren erörtert und der Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "überörtliche Bedeutung" nachgegangen wird. Der vom Gesetzgeber nicht definierte Begriff der Überörtlichkeit wurde bisher im Wesentlichen von der Rechtsprechung konkretisiert, so dass durch die Entwicklung ergänzender Merkmale die überörtliche Bedeutung eines Vorhabens leichter zu bestimmen ist. Zum anderen widmet sich die Untersuchung den nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzulassenden Abfallbeseitigungsanlagen. Vor allem die Einordnung von Mischanlagen, die sowohl der Abfallbeseitigung als auch der Abfallverwertung dienen, wird untersucht. In einem weiteren Abschnitt der Arbeit widmet sich der Autor der kommunalen Planungshoheit und ihrer Einschränkungen durch § 38 S. 1 BauGB. Zunächst wird anhand der genannten Zulassungsverfahren die Gemeindebeteiligung im Rahmen des Städtebauprivilegs erörtert. Daran schließt sich eine Untersuchung der Berücksichtigungspflicht städtebaulicher Belange an. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Erarbeitung eines Vorschlags zur dogmatisch angemessenen Verknüpfung der gebundenen Entscheidung des Immissionsschutzrechts mit dem Abwägungsgebot des § 38 SA Hs.2 BauGB. Darüber hinaus gibt die Arbeit Einblick in den Rechtsschutz gegen privilegierte Fachplanungen. Sowohl betroffene Gemeinden als auch betroffene Bürger müssen sich oftmals zur Wahrung ihrer Interessen gerichtlicher Hilfe bedienen. goj/difuDie Privilegierung von Fachplanungen nach § 38 BauGB.Graue LiteraturDG2366PlanungsrechtFachplanungAbfallbeseitigungsanlagePlanungsverfahrenBauleitplanungPlanfeststellungPlanungshoheitPlanungskompetenzBundesimmissionsschutzgesetzPlanungsbeteiligungPraxisbeispiel