2002-02-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/46517Ordnet die Versammlungsbehörde an, dass ein für den Holocaust-Gedenktag (27. Januar) angemeldeter Aufzug Rechtsextremer zur Wahrung der öffentlichen Ordnung auf den folgenden Tag zu verlegen ist, so verstößt dies nicht gegen die grundgesetzlich gewährleistete Versammlungsfreiheit. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.1.2001 - 1 BvQ 9/01 - Juristen-Zeitung (JZ) 2001Heft 12 S.651- mit einer ablehnenden Anmerkung von Prof. Dr. Christoph Enders, Univ. Leipzig. difuKein Aufzug Rechtsextremer am Holocaust-Gedenktag.ZeitschriftenaufsatzDC2369PolizeiVerwaltungsrechtÖffentliche SicherheitGefahrenabwehrVersammlungsgesetzVersammlungsrechtVerbotDemonstrationRechtsextremismusGedenktag