Lack, KatrinHeilmann, Stefan2013-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920141861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/261236Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in jüngerer Vergangenheit in zwei Verfahren mit den Aufgaben des Familiengerichts in Kindesschutzverfahren, insbesondere bei einer Trennung von Eltern und Kind, zu befassen. Mit Beschl. v. 24.03.2014 hob das Bundesverfassungsgericht die im Hauptsacheverfahren ergangenen Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf. Mit einem weiteren Beschl. v. 07.04.2014 hob es zwei von drei Entscheidungen der Fachgerichte auf, die im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangen sind. Das Bundesverfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden der Eltern wegen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Verletzungen des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) statt. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, das in Kindschaftssachen faktisch immer mehr die Rolle eines Rechtsbeschwerdegerichts übernimmt, haben Bedeutung für eine Vielzahl von Kindesschutzverfahren und sollen daher im Beitrag näher analysiert werden. Die seit dem 07.04.2014 in einer bemerkenswerten Vielzahl ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum vorliegenden Problembereich müssen einer gesonderten Betrachtung vorbehalten bleiben.Kinderschutz und Familiengericht. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die familiengerichtliche Intervention bei Kindeswohlgefährdung.ZeitschriftenaufsatzDMR140329SozialwesenJugendhilfeKindSchutzVerfassungsrechtRechtsprechungFamiliengerichtFamilienrechtKinderrechtKinderschutzKindeswohlgefährdungVerfahrensrechtIntervention