1983-10-182020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251983https://orlis.difu.de/handle/difu/500695Die Mieterhöhung nach § 3 MHG ist auf der Grundlage der aus Anlass der Modernisierung insgesamt für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu berechnen, wobei gegebenenfalls tatsächlich ersparte Instandsetzungskosten abzuziehen sind. Die Kosten künftig ersparter Instandsetzungsmaßnahmen sind bei der Berechnung des Mietzinserhöhungsanspruchs nicht abzuziehen. Der Rechtsentscheid stützt sich auf folgende §§: 3 MHG, 10, 242, 145, 150, 151, 154 und 127 BGB. -y-BaurechtRechtWohnungMietrechtMietvertragMietpreisMieterhöhungModernisierungRechtsprechungRechtsentscheidOLG-UrteilRechtsentscheid des Hans. OLG vom 6. Oktober 1982 - 4 U 133/82.Zeitschriftenaufsatz083123