Lober, Andreas2001-02-222020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292000https://orlis.difu.de/handle/difu/277989Die Arbeit charakterisiert zunächst die verschiedenen Formen von Computerspielen im allgemeinen wie die Problematik potenziell jugendgefährdender Spiele im besonderen und zeigt die wirtschaftliche Gegebenheiten des Computerspielemarkts auf. Bei der Untersuchung der rechtlichen Bewältigung dieser Thematik werden einzelne Sachgebiete, Vorschriften und Institutionen des Jugendmedienschutzes vorgestellt und gegeneinander abgegrenzt; näher untersucht wird das für Computerspiele einschlägige Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GJSM). Dabei geht es vor allem um die Frage nach dem Indizierungsverfahren vor der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und die Frage, welche Computerspiele als jugendgefährdend einzustufen sind. Abschließend werden die Rechtsfolgen einer Indizierung und die Rechtsschutzmöglichkeiten näher beleuchtet. Festgehalten wird, dass nach dem derzeitigen Forschungsstand die von Computerspielen ausgehende Gefahr geringer zu sein scheint, als es die Berichterstattung in den Massenmedien vermuten lässt. Angesichts der raschen technischen Entwicklung können aber schon bald Computerspiele solchen Realitätsgrads auf den Markt kommen, dass sie eine große Gefahr der sozialethischen Desorientierung in sich tragen, insbesondere wenn die Spiele glaubwürdiger werden als bisher und wenn die Emotionen dabei so aufgestachelt werden, dass sich der Spieler stärker mit seiner "mörderischen" Tätigkeit identifiziert als bisher. Eine Versachlichung der Diskussion wäre ebenso wünschenswert wie eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen auf europäischer Ebene. Sie könnte dazu führen, dass übermäßig gewalttätige Spiele gar nicht erst produziert werden. goj/difuComputerspiele und der gesetzliche Jugendmedienschutz.Graue LiteraturDR6407GesetzgebungKommunikationsmedienEDV-ProgrammWirkungJugendlicherKindWertvorstellungRechtsschutzComputerspielVerbotRechtsfolgeJugendschutzRechtsgrundlageSanktionEthik