Soyer, Jürgen2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920140930-7842https://orlis.difu.de/handle/difu/261570Erwachsene Flüchtlinge, die Deutschland erreichen, werden nach dem Asylverfahrensgesetz den Bundesländern zugewiesen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen zunächst in die Obhut der staatlichen Jugendämter. Die Betreuung der Flüchtlinge durch nicht-staatliche Institutionen steht immer vor der Herausforderung, unsichere Lebensumstände zu bewältigen.Kinder zweiter Klasse: Junge Flüchtlinge in Bayern.ZeitschriftenaufsatzDMR150061SozialwesenKindAusländerJugendlicherJugendhilfeIntegrationFlüchtlingAusländerkindMigrationZuwanderungMinderjährigerUnterbringungKindeswohlUnterkunftLebenssituationZielgruppe