1983-09-132020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251981https://orlis.difu.de/handle/difu/499126Für den Ausbau der Bundesautobahn A66 im Main-Kinzig-Kreis ist im Bereich der Gemarkung Bad Orb (Hessischer Spessart) ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG eingeleitet worden. Deshalb erschien es angebracht, wenigstens im westlichen Teil der Gemarkung dieser Stadt, der ganz überwiegend aus Feldflur besteht, den ländlichen Grundbesitz insgesamt neu zu ordnen. Um bei diesem Vorhaben die Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes in vollem Umfang zu erfüllen und dem Bundesnaturschutzgesetz zu genügen, wurde vorliegendes ökologische Gutachten erstellt. Es soll Kenntnisse über die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ermitteln. st/difuFlurbereinigungsverfahrenÖkologieNaturschutzUmweltschutzAutobahnBodenrechtVerkehrÖkologisches Vorgutachten. Flurbereinigungsverfahren F 738. Bad Orb, Main-Kinzig-Kreis.Graue Literatur081549