Zender, Adelheid1999-08-272020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291998https://orlis.difu.de/handle/difu/2768021995 war gegenüber 4,3% der abgeurteilten Männer Untersuchungshaft verhängt worden. Bei den abgeurteilten Frauen aber war die Anwendung dieses Zwangsmittels lediglich gegenüber 1,5% für erforderlich gehalten worden. Diese Zahlen können unter anderem Ausdruck einer geschlechterorientierten Strafverfolgungspraxis sein, die Frauen zurückhaltender mit Untersuchungshaft belegt. Hier setzt die Untersuchung an, die unter Verminderung entsprechender Erkenntnisdefizite zum Ziel hat, festzustellen, ob und gegebenenfalls inwieweit die Strafverfolgung im Bereich von U-Haftanordnung und - aufrechterhaltung, also im Hinblick auf die Verhaftungspraxis Unterschiede aufweist, insbesondere sich geschlechtsorientiert zeigt und inwieweit dabei gegebenenfalls auf sachfremden Erwägungen beruhende Ungleichbehandlung erfolgt. Zum anderen entspricht es der Zielsetzung, zu untersuchen, ob dahingehende Besonderheiten im U- Haftvollzug zu konstatieren sind. Die empirische Untersuchung erfolgte anhand des aus Aktenstudien des Landgerichtsbezirks Koblenz gewonnenen Datenmaterials. mabo/difuUntersuchungshaft an weiblichen und männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden. Eine vergleichende Darstellung auf empirischer Grundlage.Graue LiteraturDR4840StrafrechtGesetzgebungGeschlechtRechtsschutzJugendlicherUntersuchungUrsachenanalyseAnalysemethodeStrafverfolgungJugendstrafrechtUntersuchungshaftGeschlechterrolleEmpirische Untersuchung