1982-12-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/492878Im Bauwich zulässige Garagen dürfen regelmäßig auch auf Flächen genehmigt werden, deren Überbauung durch Baulast grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Übertragung des Bauwichs auf ein Nachbargrundstück hat nach §§ 9 und 99 BauONW zur Folge, dass die entsprechende Fläche auf dem "belasteten" Nachbargrundstück von jeder Bebauung freigehalten werden muss, soweit nicht Ausnahmen vorgesehen sind. -y-RechtBauordnungsrechtLandesbauordnungGarageBauwichBaugrenzeBaulastRechtsprechungOVG-UrteilBauordnungsrecht - Bauwichgaragen auf Flächen mit einer Baulast. §§ 7 Abs.4, 9 Abs.1, 99 BauO NW.OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.9.1981 - II A 2133/80.Zeitschriftenaufsatz075243