2012-10-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920120340-8469https://orlis.difu.de/handle/difu/273455Auch für Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst müssen die Fallzahlen begrenzt werden, wenn Kinderschutz wirksam sein soll, so die Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeine Soziale Dienste/ Kommunale Dienste in ihrer Stellungnahme. Vorbild ist das Arbeitsfeld der Vormundschaften und Pflegschaften, wo Mitarbeiter nur noch maximal fünfzig Fälle bearbeiten dürfen.BAG ASD/KSD fordert... Fallzahlbegrenzung für die Fachkräfte (Bezirkssozialarbeit) in den Allgemeinen Sozialen Diensten/Kommunalen Sozialen Diensten.ZeitschriftenaufsatzDR19340SozialarbeitJugendhilfeJugendamtSozialer DienstAufgabenbereichArbeitsbelastungFallzahl