Lieb, Stefan2020-07-272020-07-272022-11-252020-01-052022-11-2520171611-9169https://orlis.difu.de/handle/difu/249725Fahrradstraßen werden häufig als Instrument der Radverkehrsförderung gepriesen. Aber schon aus der Gesetzesbegründung (s. HKD § 2 StVO Rn. 245) zu Einführung geht hervor, dass diese den Radverkehr nur dort fördern sollen, wo er schon (bald) vorherrschend ist, wo es also keinen Bedarf zur Förderung gibt. Wenn man sich ergänzend die rechtliche Situation in einer Fahrradstraße vergegenwärtigt, ist diese fast immer identisch mit der Situation in Tempo 30-Zonen. Der Unterschied: ein anderes Schild. Damit können Politik und Verwaltung Radverkehrsengagement simulieren und die RadfahrerInnen müssen dann demütig und dankbar den Stillstand bejubeln.Nichts gewonnen durch Fahrradstraßen. 20 Jahre Fahrradstraßen.ZeitschriftenaufsatzDS1778IndividualverkehrFahrradverkehrVerkehrsplanungInfrastrukturRadverkehrsplanungFahrradstraßeFahrradinfrastrukturRadverkehrsanlage