Schnell, Claus1997-01-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/103388Die Grundschuld ist die selbständige dingliche Belastung eines Grundstücks und erfolgt durch Sicherungsvertrag. Durch Bestellung einer Grundschuld hat der Eigentümer in Höhe eines vereinbarten Betrages die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden. Die Arbeit befaßt sich mit der sogenannten Sicherungsgrundschuld. Der Hauptbestandteil des Sicherungsvertrages ist die Zweckerklärung. Die erweiterte Zweckerklärung ist auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gerichtet und nicht nur auf eine ganz bestimmte. Diese wird formularmäßig von den Kreditinstituten erstellt und lehnt sich an deren Allgemeine Geschäftsbedingungen an. Daraus ergibt sich ein erweiterter Haftungsumfang. Der Autor zeigt anhand der Rechtsprechung auf, inwieweit die formularmäßige Erweiterung eine geeignete Rechtsgrundlage für die Einbeziehung aller künftigen Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers (Privatmann, Gesellschafter oder Kaufmann) in den Deckungsbereich darstellt. kirs/difuDie formularmäßig erweiterte Zweckerklärung bei Grundschulden. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Literatur. Die Vorstellung einer neuen Lösungskonzeption.MonographieS96240013SicherungKreditKreditunternehmenGrundstücksrechtVerfassungsrechtZivilrechtRechtsprechungAGB-GesetzWirtschaftsrechtKapitalgesellschaftFinanzwesenBodenrechtGrundschuldZweckbestimmung