Schmidt-Eichstaedt, Gerd2016-09-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/227463Die Baugebiete der BauNVO sind nicht dazu geschaffen worden, das Schutzniveau für Immissionen zu bestimmen, sondern dafür, bestimmte Nutzungsarten einander sinnvoll zuzuordnen. Die Verknüpfung der Baugebiete mit Richtwerten für zulässige Immissionen unterschiedlichster Art geschah erst später durch das Immissionsschutzrecht. Es ist, nach Meinung des Autors, an der Zeit, dass sich die Bauleitplanung die Befugnis, über das Schutzniveau in einem Baugebiet im Einzelfall selbst zu bestimmen, ausdrücklich zurückholt. Dass die Regelwerke des Immissionsschutzrechts hierbei Maßstäbe setzen, bleibt unberührt und unbestritten - nur eben keine endgültigen, unüberwindlichen Maßstäbe. Eine ausdrückliche Ermächtigung in § 9 BauGB könnte das Problem besser lösen als ein neues Baugebiet in der BauNVO.Die BauNVO und das Immissionsschutzrecht oder: Wird ein "urbanes Gebiet" als neues Baugebiet in der BauNVO benötigt?ZeitschriftenaufsatzDM16090154BauleitplanungPlanungsrechtBaunutzungsverordnungImmissionsschutzWohngebietBaugebietNutzungsartLärmschutz