Frenz, Walter2018-10-302020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520180172-1631https://orlis.difu.de/handle/difu/245901Auch der Rohstoffabbau unterliegt dem Habitat- und Artenschutzrecht, wie aktuell das Vorgehen des OVG Münster (Beschl. v. 28.11.2017, 11 B 1362/17) beim Tagebau Hambach zeigt: Das Land NRW muss sicherstellen, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen abgesehen wird. Dabei bestehen EU-weite Standards schon für Vorerkundungen und vor allem für Probebohrungen.Wirksamer Habitat- und Artenschutz bei bergbaulichen Projekterkundungen.ZeitschriftenaufsatzD1809377UmweltschutzBergbauRohstoffAbbauProbebohrungArtenschutzHabitatschutz