Ruf, Dietmar2012-02-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252011https://orlis.difu.de/handle/difu/146180Nach dem Koalitionsvertrag sollen bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des in Baden-Württemberg erzeugten Stroms aus heimischer Windkraft gedeckt werden. Zu diesem Zweck soll das Landesplanungsgesetz geändert und potenziellen Investoren sollen klare Perspektiven gegeben werden. Die im Juni 2011 von der Bundesregierung beschlossene Energiewende wird ebenfalls zu einem verstärkten Ausbau der Windenergie führen. Die Regionalverbände sollen in ihren Wind-Regionalplänen Vorranggebiete ausweisen und für die Cemeinden soll es wieder möglich werden, aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigung im Baugesetzbuch in der Bauleitplanung positive Standortzuweisungen bzw. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen festzulegen. Die in dem Beitrag erfolgte Darstellung zu Konzentrationszonen wertet insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus.Der Ausbau der Windkraft und ihre Bedeutung für die Gemeinden und die kommunale Bauleitplanung.ZeitschriftenaufsatzDH18726VersorgungStromEnergiegewinnungAlternativenergieWindenergieanlageStadtplanungBauleitplanungPlanungsprozessPartizipationImmissionsschutzLärmschutzUmweltverträglichkeitsprüfungLandschaftsbildNaturschutzAbstandsflächeRaumordnungRegionalplanungLandesplanungsrechtErneuerbare EnergieRahmenbedingung