Schmidt, Thorsten Ingo2020-10-022020-10-152022-11-252020-10-152022-11-2520200012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/578437Der brandenburgische Landtag beschloss im Dezember 2019 kurz vor Beginn der uneingeschränkten Geltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder die Errichtung eines vollständig kreditfinanzierten Sondervermögens »Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg«, dessen Mittel in Höhe von einer Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden sollen (I.). Dies wirft die Frage auf, ob die verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze der stetigen Aufgabenerfüllung (II.), der Einheit und Vollständigkeit des Haushalts (III.), der Haushaltsklarheit und Haushaltsöffentlichkeit (IV.), der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (V.), des Jährlichkeitsprinzips (VI.) und nicht zuletzt des Haushaltsausgleichs (VII.) gewahrt worden sind. Letztlich steht das Budgetrecht des Parlaments selbst in Frage (VIII.). Hinzu treten etwaige europarechtliche Verwerfungen (IX.). Nach einer Darstellung der prozessualen Möglichkeiten, gegen dieses Sondervermögen vorzugehen (X.), rundet eine Zusammenfassung die Darstellung ab (XI.).Der brandenburgische Zukunftsinvestitionsfonds - Sondervermögen ohne Zukunft?Zeitschriftenaufsatz2139152-X5471-9FinanzverfassungInvestitionsfinanzierungHaushaltswesenLandeshaushaltRechtsgrundsatzKreditfinanzierungHaushaltsmittelSchuldenbremseSondervermögenAufgabenerfüllungJährlichkeitsprinzip