1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478350Grundeigentümerbeiträge an Steinschlag-Schutzverbauungen. Solche Beiträge sind eine Vorzugslast, die nach den zu deckenden Kosten zu bemessen und auf die einzelnen Nutznießer der öffentlichen Einrichtung nach Maßgabe des ihnen erwachsenen Sondervorteils zu verlegen sind. Es verstößt gegen die Rechtsgleichheit, nicht alle Grundeigentümer, denen die öffentliche Einrichtung zugute kommt, zu Mehrwertbeiträgen heranzuziehen, sondern die Beiträge nur bei Anlass künftiger wertvermehrender Investitionen zu erheben. Grundsätze für die Verlegung der Kosten von Schutzbauten. -y-BaurechtBauordnungsrechtAbgabenrechtSchutzvorrichtungBausperreGefahrenzoneSteinschlagRechtsprechungGerichtsentscheidungAbgaberecht. Grundeigentümerbeiträge an Steinschlag-Schutzverbauungen. Uri. Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 17.10.1979.Zeitschriftenaufsatz059739