Knoche, Dietrich1996-10-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/103197Am Ende einer Wirtschaftsperiode werden regelmäßig entlastet: die Geschäftsführer von Kapital- und Personengesellschaften sowie Vereinsvorstände, ebenso auch Bundes- und Landesregierungen, die Leitungsorgane der kommunalen Gebietskörperschaften, der gesetzlichen Krankenkassen, der berufsständischen Kammern, der Sparkassen und Rundfunkanstalten. Der Autor untersucht, ob mit der Entlastung ein Verzicht auf Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer gegeben ist, und zwar im Zivilrecht wie im öffentlichen Recht, wobei der Vertrauensschutz und dessen gesetzliche Schranken im Mittelpunkt stehen. Im Ergebnis wird festgestellt: Mit der Entlastung wird ein Verzichtswille nicht geäußert; daher sollte der Begriff der "Verzichtswirkung" vermieden werden. kmr/difuDie sog. "Verzichtswirkung" der Entlastung im privaten und im öffentlichen Recht.MonographieS96200016EntlastungKapitalgesellschaftPersonengesellschaftGebietskörperschaftHaftungZivilrechtWirtschaftsrechtVereinVerbandFinanzwesenKommunalrechtVerwaltungsrechtVerzichtswirkungGeschäftsführungVertrauensschutz