1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261973https://orlis.difu.de/handle/difu/439509Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat 1973 ein Krankenhausreformgesetz vorgelegt, das die Stellung des Patienten, der Ärzte, der Schwestern entscheidend verbessern, die grundsätzliche Freiheit der Krankenhausträger sichern und die Verwirklichung des Krankenhauszielplanes der Landesregierung für alle Bürger finanziell gewährleisten soll. Minister Geissler erläutert in seiner Regierungserklärung das Gesetz.KrankenhausGesundheitsrechtKrankenhausreformKrankenhausreformgesetzKrankenhausreformgesetzGesundheitswesenSozialwesenRechtKrankenhaus ohne Privilegien - Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz.Graue Literatur014700