Holthusen, Bernd2014-12-102020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920140022-5940https://orlis.difu.de/handle/difu/261425Dass Kinder und Jugendliche im Verlauf des Aufwachsens gegen Strafnormen verstoßen, ist im statistischen Sinne normal und in der Regel vorübergehend oder in den Worten der Kriminologie ubiquitär und episodenhaft. Ein Teil der Taten wird der Polizei und der Justiz bekannt und eine nicht kleine Zahl von Kindern und Jugendlichen sind in der Folge in Ermittlungs-und Strafverfahren involviert. Die Kinder-und Jugendhilfe (KJH) hat hier die Aufgabe, die Kinder, die Jugendlichen und deren Familien zu unterstützen und anlässlich der (vermeintlichen) Straffälligkeit zu prüfen, ob ggf. ein erzieherischer Bedarf besteht. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine gute Kooperation der KJH mit der Polizei und mit dem Jugendgericht notwendig. In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Kooperation beständig weiterentwickelt, sowohl in den Regeldiensten als auch in Form von Modellprojekten, wie etwa den vieldiskutierten Häusern des Jugendrechts. Im Beitrag wird ein Überblick über diese Entwicklungen und die damit verbundenen Herausforderungen gegeben.Delinquenz im Kindes- und Jugendalter. Kooperation mit Polizei und Justiz als Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe.ZeitschriftenaufsatzDMR140519SozialwesenJugendhilfeSozialverhaltenVerhaltensweiseJugendlicherStatistikKriminalitätJugendkriminalitätSozialinfrastrukturGerichtPolizeiKooperationInstitutionSozialpädagogikGewaltbereitschaftDelinquenzJugenddelinquenzGewaltpräventionStraffälligkeitJugendgerichtJugendstrafverfahrenModellprojektProjektbeschreibungFallkonferenz