Schmidt, Peter2019-04-092020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019978-3-415-06277-1https://orlis.difu.de/handle/difu/257227Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) trägt den aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Es stellt eine Reihe moderner Mittel für eine effektive Gefahrenabwehr und eine wirksame vorbeugende Bekämpfung von Straftaten auf die erforderliche rechtliche Basis. Mit der Einführung der geregelten Quellen-Telefonkommunikationsüberwachung, kurz: Quellen-TKÜ (§ 15b), verfügt die hessische Polizei über die Möglichkeit, Telefonate, die über das Internet geführt werden, zu überwachen. Besondere technische Schutzvorkehrungen wahren dabei die Rechte der betroffenen Bürger.Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG und HSOG-DVO). Textausgabe. 3. Aufl.MonographieDW33290PolizeiÖffentliche SicherheitGefahrenabwehrOrdnungsrechtDurchführungsverordnungGesetzestextFreiwilligenarbeit