Jäde, Henning1992-09-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261992https://orlis.difu.de/handle/difu/572792Die rechtliche Wirkung technischer Regelwerke und die Bindung der planenden Verwaltung an die dort vorgefundenen Werte wird in diesem Aufsatz diskutiert. Nur scheinbar hat hier das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Typologie von den Verwaltungsvorschriften als normkonkretisierende Richtlinie, den Technischen Anleitungen als vorweggenommenes Sachverständigengutachten und den übrigen technischen Regelwerken, DIN-Normen oder VDI-Richtlinien, Klarheit geschaffen. Im Konfliktfeld Bauplanungsrecht-Immissionsschutzrecht lassen sich viele Beispiele finden, die verdeutlichen, daß eine starre Anwendung der dort quantifizierten Beurteilungswerte nicht möglich ist. So steht etwa die Bodensparklausel des § 1 V BauGB als nicht quantifizierbare Norm im Widerspruch zu einer über Distanzmaximierung erreichbaren Einhaltung von Immissionsgrenzwerten in Gemengelagen. Der planenden Verwaltung muß daher ein Abwägungsspielraum verbleiben, wenn hier ein vernünftiger Ausgleich gefunden werden soll. Der Autor sieht hier einen Vorrang des Bauplanungsrechts gegenüber den tendenziell situationsunabhängigen, starren Kriterien des Immissionsschutzrechts.Die Konsequenz dessen für die gerichtliche Kontrolle wird abschließend diskutiert. (wb)NutzungskonfliktFachplanungsrechtImmissionsschutzVerwaltungsvorschriftTechnische RegelDIN-NormRechtsprechungEntscheidungsgrundlageAbwägungVerwaltungshandelnKonfliktBauplanungsrechtTA-LuftEntscheidungsspielraumBeurteilungRechtPlanungsrechtProbleme bei der "Anwendung" technischer Regelwerke in der Bauleitplanung und im Einzelgenehmigungsverfahren.Zeitschriftenaufsatz160804