Manger, Rolf1981-12-212020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/483510Neben den gesetzlichen Grundlagen gelten für das umweltgestaltende Wirken der Flurbereinigung die Ziele des Landesentwicklungsprogramms. Wichtige Aufgabe der Flurbereinigungsdirektion ist es, darauf hinzuwirken, daß die Regionalpläne wesentliche Aussagen bringen, die unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine abgestimmte Tätigkeit der Flurbereinigung als praktische Landesplanung vorsehen. Bei der Durchführung der Flurbereinigung gilt es, die umfangreichen ökologisch empfindlichen Gebiete sinnvoll in die Neuordnung einzubinden. Dabei sind besonders drei große Komplexe zu beachten, die Erhaltung bestehender Landschaftselemente, Planung von Ausgleichsmaßnahmen und die zusätzliche Unterstützung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Für das Gebiet der Dorferneuerung wird gefordert, daß Eingriffe in die gewachsene Substanz so schonend wie möglich stattfinden sollten. st/difuLandbedarfLandbereitstellungFlurbereinigungDorferneuerungLandwirtschaftsförderungsgesetzLandwirtschaftNaturschutzgesetzNaturschutzUmweltplanungRegionalplanungUmweltgestaltung durch Flurbereinigung.Aufsatz aus Sammelwerk065105