1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/490075Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates sind die besetehenden mietrechtlichen Vorschriften so zu ändern, dass ein gerechter Ausgleich der schutzwürdigen Interessen von Mietern und Vermietern erreicht wird. Der Entwurf sieht im Kernpunkt vor, dass zur Erleichterung von Investitionsentscheidungen insbesondere für den Mietwohnungsbau die Vereinbarung eines stufenweisen Ansteigens der Miete auf einen bestimmten Betrag (Staffelmiete) zugelassen wird. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete soll die wirtschaftliche Entwicklung eines Mietverhältnisses für längere Zeit im voraus kalkulierbar sein, was im Interesse beider Vertragsparteien liegen könnte. Das Mieterhöhungsverlangen soll erleichtert werden, wie auch gewährleistet werden soll, dass Modernisierungsmaßnahmen leichter durchgesetzt werden können. rhBaurechtRechtWohnungMietrechtWohnraumWohnungsmarktMieteMietpreisStaffelmieteGesetzgebungGesetzentwurfWohnbedarfEntwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebotes an Mietwohnungen. Drucksache 210/81, vom 10.7.1981.Zeitschriftenaufsatz072378