Herig, Norbert1987-03-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/528843Das Hauptgewicht des öffentlichen Auftragswesens liegt in der Nachfrage nach Bauleistungen, wobei Bund, Ländern und Gemeinden eine ausgeprägte (Hochbau) bis monopolartige (Tief- und Ingenieurbau) Nachfragemacht zukommt. Aufgrund der Besonderheiten des Wirtschaftszweiges Baumarkt (kein stationärer Fertigungsbetrieb, keine Lagerhaltung etc.) ergibt sich für die Bauindustrie eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber Staat. Möglichkeiten, auf andere Märkte auszuweichen, bestehen nur unzureichend. Der Staat bedient sich im Auftragswesen der Rechtsformen des Privatrechts. Wie eine ausführliche Untersuchung der von der öffentlichen Hand verwendeten Vertragswerke (BGB- und VOB-Regeln werden durch sogenannte "Besondere Vertragsbedingungen", "Zusätzliche Vertragsbedingungen" sowie Zusätzliche Technische Vorschriften ergänzt) ergibt, werden dem Auftragnehmer einseitig Vertragsrisiken und Vertragslasten (z. B. überzogene Gewährleistungsfristen, überhöhte Vertragsstrafen etc.) aufgebürdet. Gegenüber anderen Lösungsmodellen zur Kontrolle des Handelns der Bauverwaltung plädiert der Autor für eine präventive Kontrolle im Wege des Aushandelns eines umfassenden Werkes von Standardvertragsbedingungen in einem Gremium, in dem die Interessen aller am Baugeschehen Beteiligten repräsentiert werden. chb/difuÖffentlicher AuftragBauauftragBauvertragBauverwaltungBauwirtschaftVerwaltungsorganisationVertragsrechtVerwaltungsverfahrenVOBAGB-GesetzTechnische BaubestimmungBebauungVerwaltungsrechtBaurechtRechtVerwaltungDie Auftragsvergabe der öffentlichen Hand als Mittel zur Durchsetzung rechtlicher und technischer Vertragsbedingungen im Bereich der Bauverwaltung.Graue Literatur115803