Bahnsen, Volker2000-03-152020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519963-8258-2759-3https://orlis.difu.de/handle/difu/53872Hamburg ist das letzte Bundesland, das über ein ehrenamtlich tätiges Landesparlament, ein "Feierabend-Parlament" verfügt. Seit vielen Jahren wird daher der ehrenamtliche Status der Abgeordneten diskutiert. Mit dem sogenannten "Diäten-Skandal" geriet das Feierabend-Parlament im Herbst 1991 unter anderem wieder in die Schlagzeilen der Tagespresse. Die Fraktionen von SPD, CDU und FDP hatten den Entwurf eines Hamburgischen Abgeordnetengesetzes in die Bürgerschaft eingebracht, der trotz heftiger Kritik der Öffentlichkeit und der Parteibasen in zweiter Lesung beschlossen wurde. Da dies Gesetz erst in letzter Minute zu Fall gebracht werden konnte, wurde eine Enquetekommission "Parlamentsreform" eingesetzt, die Vorschläge für die Einführung eines "Teilzeitparlaments" erarbeiten sollte. Der Autor verfolgt nun das Ziel, die Institutionen des Feierabend-Parlaments auf ihre Verfassungsgemäßheit und ihre rechtspolitische Zweckmäßigkeit zu untersuchen. Ferner soll der verfassungsrechtliche Rahmen einer Reform des Abgeordnetenstatus erörtert werden. mabo/difuDas Hamburgische Feierabend-Parlament und der Status der Bürgerschaftsabgeordneten.MonographieDG1065Kommunale VertretungskörperschaftParlamentPolitikParteiVerfassungsrechtKompetenzMitbestimmungBürgerschaftAbgeordneterEhrenamtParlamentsrechtReformStadtstaat