Bredt, Friederike2013-02-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520130029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/210258Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) ist zum 30. Juni 2012 geändert worden. Dabei wurde § 4 AEG, der die Sicherheitsverantwortung im Eisenbahnverkehr regelt, im Hinblick auf andere Rechtsvorschriften und die heutige Rollenverteilung im Eisenbahnwesen korrigiert, ohne dass neue Verantwortlichkeiten geschaffen wurden. § 4 AEG weist aber auch in seiner Neufassung noch Lücken auf.Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften: Neuregelung der Sicherheitsverantwortung im Eisenbahnsektor?ZeitschriftenaufsatzDA01423VerkehrEisenbahnEisenbahnverkehrVerkehrssicherheitEisenbahnrechtEisenbahngesetz