2005-09-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1293911) Ein von Feinstaubbelastung betroffener Dritter hat keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen. Diese bedürfen einer Regelung in einem Aktions- oder Luftreinhalteplan. 2) Straßenverkehrsrechtliche Regelungen ermächtigen nur zu Beschränkungen hinsichtlich begrenzter, konkreter örtlicher Verkehrssituationen. Verkehrsbehördliche Maßnahmen aus allgemeinen, abstrakten Erwägungen des Umweltschutzes können nicht angeordnet werden. difuKein Anspruch auf Maßnahmen bei Überschreitung von Feinstaubgrenzwerten. VG München, Beschluss vom 27. April 2005 - M 1 E 05.1112.ZeitschriftenaufsatzDC5059UmweltschutzLuftverunreinigungBundesimmissionsschutzgesetzImmissionsgrenzwertStraßenverkehrStraßenverkehrsrechtStaubFeinstaubLuftqualitätGrenzwertüberschreitungAnwohner